Regionale News

Am ersten nationalen Treffen vom 30. Dezember 2018 wurden in Bern zum ersten Mal gemeinsame Forderungen unserer Bewegung aufgestellt und im Plenum verabschiedet. Sie sollen der Bewegung erlauben, trotz dezentraler Organisation auf ein gemeinsames Ziel hinzuarbeiten. Die Forderungen sind relativ allgemein gehalten, da die Aufstellung und Umsetzung von konkreten Massnahmen immer noch Aufgabe der Politik und Wissenschaft ist. 

Nationaler Klimanotstand

Eine Krise kann nicht bewältigt werden, ohne dass sie zuvor als eine solche anerkannt wird. Die globale Erwärmung stellt eine unvergleichliche Bedrohung für den Mensch und seine Umwelt dar. Ernteausfälle, Wasserknappheit, steigende Meeresspiegel und Wetterextreme machen die Klimakrise zu einer Frage nationaler Sicherheit. Die Verantwortung, eine solche Krisensituation zu überwinden, kann nicht auf die Eigenverantwortung von Privatpersonen abgeschoben werden. 

Mit der Ausrufung des Klimanotstands soll sich der Bund dazu verpflichten, eine humanitäre Katastrophe zu verhindern und alles in seiner Macht stehende zu unternehmen, um die globale Erwärmung auf 1.5°C zu begrenzen. Er soll alle künftigen Entscheidungen an diesem Ziel messen. Weiter muss die Regierung die Bevölkerung angemessen informieren, um diese über Ursachen, Folgen und Lösungen der Klimakrise auf wissenschaftlicher Basis aufzuklären. Der Kampf gegen den anthropogenen Klimawandel muss in der Politik zur obersten Priorität werden.

Netto null 2030

Im Jahr 2015 hat die Schweiz das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet und 2017 ratifiziert. Damit hat sie sich zu einer Begrenzung der globalen Erwärmung auf deutlich unter 2°C, wenn möglich auf 1.5°C verpflichtet. Um dieses Ziel einzuhalten, müssen wir bei einer linearen Absenkung unserer Emissionen 2037 weltweit netto null erreichen. Ein wirtschaftlich und technologisch hervorragend positioniertes Land wie die Schweiz sollte schneller reduzieren. 

Dabei ist es wichtig, eine vollkommen emissionsfreie und nicht die immer wieder propagierte emissionsarme Gesellschaft anzustreben. Effizienzsteigerung erleichtert zwar die Substitution durch erneuerbare Energien, aber alleine bringt sie uns nicht weiter. Es geht nicht um weniger Emissionen, unsere Produktion und Lebensweise muss vollständig von fossilen Energieträgern entkoppelt werden. 

Klimagerechtigkeit

Die Kosten, die durch das Verbrennen von fossilen Brennstoffen entstehen, werden externalisiert und auf die Allgemeinheit abgewälzt. Unternehmen und Personen, die Treibhausgas-Emissionen verursachen, tragen nicht die Konsequenzen für die dadurch entstandenen Schäden an Mensch und Natur. Diese werden von der Gesamtbevölkerung und insbesondere von kommenden Generationen getragen. 

Meist leiden gerade diejenigen, die am wenigsten zum Klimawandel beitragen, am stärksten unter seinen Folgen. Während Industrieländer wie die Schweiz jahrzehntelang vom Verbrauch fossiler Energieträger profitiert haben, werden künftige Generationen und vor allem ärmere Bevölkerungsgruppen im globalen Süden die verheerenden Auswirkungen zu spüren bekommen. Die Klimakrise droht dadurch, in einem Generationenbetrug zu münden, sowie die sozialen Ungleichheiten weiter zu vergrössern. 

Es entspricht daher jedem Gerechtigkeitsbegriff, dass der Klimaschutz nach dem Verursacherprinzip erfolgt und damit die Kostenwahrheit wiederhergestellt wird. Diese Forderung ist eigentlich ein Selbstverständnis und steht auch bereits in unserer Verfassung.

Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft, Art 74:

1. Der Bund erlässt Vorschriften über den Schutz des Menschen und seiner natürlichen Umwelt vor schädlichen oder lästigen Einwirkungen.

2. Er sorgt dafür, dass solche Einwirkungen vermieden werden. Die Kosten der Vermeidung und Beseitigung tragen die Verursacher.

Dieser Artikel wird zurzeit von Parlament und Regierung nicht konsequent umgesetzt, was sich sofort ändern muss. Die momentane Schweizer Klimapolitik ist verfassungswidrig.

Systemwandel?

«Falls diesen Forderungen im aktuellen System nicht nachgekommen werden kann, braucht es einen Systemwandel» lautet die als Klausel formulierte Zusatzbemerkung zu den drei Forderungen. Die Klimakrise wird unsere Gesellschaft grundlegend verändern, ob wir wollen oder nicht. Wir können bloss entscheiden, auf welche Weise sie das tut.

Entscheiden wir uns dazu, untätig zu bleiben, wird der Klimawandel diverse Bereiche unserer Zivilisation irreversibel beschädigen und wir werden uns gezwungenermassen an die neuen, härteren Bedingungen anpassen müssen. Diese Art des Systemwandels wäre alles andere als wünschenswert und würde viel höhere Kosten hervorrufen, als eine konsequente Energiewende. Der Status quo wird nicht bestehen bleiben.

Entschliessen wir uns allerdings dazu, die Klimakatastrophe abzuwenden, können wir bestimmen, wie diese Veränderungen genau aussehen werden. Die Gesetze der Natur lassen sich jedenfalls nicht ändern, unsere eigenen schon. Wir dürfen nicht aus reiner Gewohnheit in dieeine Katastrophe laufen.

Nina Federer und Dario Vareni

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